Realschule

staatlich anerkannte Realschule in Kooperation mit gymnasialer Oberstufe

Hier steht deine persönliche und ganzheitliche Entwicklung im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, dir eine zeitgemäße und praxisnahe Schulbildung zu bieten, die dich optimal auf deine Zukunft vorbereitet – sei es der Weg in die gymnasiale Oberstufe oder eine qualifizierte Ausbildung.

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Wir legen großen Wert auf innovative Lernkonzepte, eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, individuelle Förderung und eine starke Wertevermittlung, die unsere Schulgemeinschaft prägt. Für unser besonderes Engagement in der Persönlichkeits- und Wertebildung wurden wir im Schulnetzwerk WERTvolle Schule ausgezeichnet. Unser Ziel ist es, dich in deiner Entwicklung zu einer selbstbewussten und verantwortungsvollen Persönlichkeit zu begleiten, die sowohl für sich selbst als auch für die Gesellschaft engagiert und Verantwortung übernimmt.

Anschlussgarantie

an die gymnasiale Oberstufe

Modernes Lernen

Deeper Learning & projektbasiertes Arbeiten

Auszeichnung

als „Wertvolle Schule“ für Werte- und Charakterbildung

SpeziClub

als Zusatzangebot für Kompetenzerwerb

Berufsorientierung

ab Klasse 5 mit individuellen Beratungsmöglichkeiten

Unsere Pädagogik

Modern & digital

Moderner Unterricht & digitale Ausstattung
Unser Unterricht geht über klassische Lehrmethoden hinaus. Wir setzen auf Deeper Learning, bei dem du selbstständig Wissen erarbeitest, Projekte entwickelst und dabei Kreativität, kritisches Denken und Teamarbeit stärkst.

Unsere Lehrkräfte begleiten dich dabei nicht nur als Wissensvermittler*innen, sondern auch als Lerncoaches, die dich individuell unterstützen und deine Stärken fördern.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der digitalen Bildung. Ab Klasse 7 erhält jede*r Schüler*in ein eigenes iPad, das als zusätzliches Lernwerkzeug genutzt wird. So können wir digitale Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren, die dir helfen, wichtige Zukunftskompetenzen zu entwickeln.

Unser Unterricht ist zudem praxisnah und handlungsorientiert gestaltet. Du wirst durch realitätsnahe Aufgabenstellungen aktiv in den Lernprozess eingebunden, um das Wissen nicht nur theoretisch zu erwerben, sondern auch praktisch anzuwenden.

Theater & Kultur

Kooperation mit dem Staatstheater Stuttgart
Als Kooperationsschule des Staatstheaters Stuttgart spielen die Künste an unserer Schule eine bedeutende Rolle. Dies zeigt sich in regelmäßigen Theaterbesuchen und Workshops, bei denen professionelle Schauspieler direkt an der Schule mit unseren Schüler:innen arbeiten. Diese Angebote fördern nicht nur die kreative Ausdrucksfähigkeit, sondern tragen auch zur Persönlichkeitsentwicklung bei und erweitern den kulturellen Horizont.

SpeziClub

Unser besonderes Zusatzangebot
Ein besonderes Highlight unserer Schule ist der SpeziClub, ein 90-minütiges Zusatzangebot, das individuell gewählt werden kann. Hier hast du die Möglichkeit, wichtige Basiskompetenzen in Bereichen wie digitale Medien, Sprachförderung oder Mathematik zu stärken.

Darüber hinaus gibt es Angebote zur Schülergesundheit und Stressbewältigung, darunter Sport- und Entspannungskurse. Auch Themen wie Demokratiebildung und Eigenverantwortung spielen eine wichtige Rolle, etwa durch Schülerprojekte und soziale Initiativen.

Der SpeziClub bietet dir die Gelegenheit, deine Interessen gezielt zu vertiefen und wertvolle Zukunftskompetenzen zu entwickeln.

Nachmittagsangebot
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Freie Lernzeit, z.B. zum selbständigen Üben
    und Vorbereiten von Klassenarbeiten, etc.
  • AGs

Das pädagogische Angebot am Nachmittag kann auch nur an einzelnen Tagen besucht werden und ist damit flexibel an die Bedürfnisse der modernen Familie angepasst.

Dein Weg nach der Realschule

Wir bieten dir vielfältige Anschluss­möglichkeiten, damit du den für dich besten Weg einschlagen kannst.

Gymnasiale Oberstufe
Direkter Übergang ins Berufliche Gymnasium oder allgemeinbildende Gymnasien.

Berufsausbildung
Unterstützung bei Bewerbung & Orientierung in verschiedenen Berufsfeldern.

Duale Ausbildung & Fachhochschulreife
Kombination aus Theorie & Praxis für einen erfolgreichen Karrierestart.

Wir begleiten dich und deine Eltern intensiv bei der Entscheidung für den nächsten Schritt und bieten bei entsprechender Leistung sichere Übergänge an weiterführende Schulen.

Wissenswertes

Klasse 5
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Bewerbung
Kosten und Förderung

Aufnahme in Klasse 5

Schülerinnen und Schüler mit Realschuleignung werden nach erfolgreichem Besuch der Grundschule in die Klasse 5 der Realschule aufgenommen.

 

Bewerbungsverfahren

Die Anfrage erfolgt über unser Bewerbungsformular auf der Homepage. Nach Sichtung Ihrer Dokumente und bei freien Plätzen, laden wir Eltern und Schüler*innen zu einem Kennenlernen ein. Ab Klasse 6 bieten wir Hospitationen in einzelnen Klassen an. Sollte eine
Aufnahme erfolgen, erhalten Sie einen Schulvertrag, den Sie uns unterschrieben zurücksenden.

 

Kosten & Förderung

Zusammensetzung: Die Kosten betragen 12 Monatsraten à 110,- Euro für den Schulbesuch des Regelschulbetriebs, zzgl. 85,- Euro für freiwillige Sonder- und Profilleistungen. Abhängig von der individuellen Buchung fallen pro zusätzlich gebuchter Lernwerkstatt (Hausaufgabenbetreuung) jeweils 25,- Euro pro Doppelstunde monatlich an. Die Schulgebühren sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die Aufnahmegebühr beträgt z.Zt. 100,- Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Schulgeldbefreiung bzw. -ermäßigung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zur Schulleitung auf. Die Schulgebühren sind steuerlich anrechenbar nach der jeweilig gültigen Einkommenssteuerverordnung. Bei einer schulischen Ausbildung wird, unabhängig vom Einkommen, bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld von der Familienkasse bezahlt.

Interesse geweckt?

Berufs­orientierung

Die berufliche Orientierung beginnt bereits ab Klasse 5 und begleitet dich bis zum Schulabschluss. Durch Bewerbungstrainings und den Besuch von Berufsmessen erhältst du frühzeitig Einblicke in verschiedene Berufsfelder und kannst unterschiedliche Karrierewege kennenlernen.

Dein Weg zur

Mittlere Reife

Schulvertrags­bedingungen

1. Zielsetzung der Schule

Die privat geführten Schulen des Schulträgers dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der öffentlichen Aufgabe, als Ersatzschule das Schulwesen des Landes zu bereichern. Die Schule ergänzt das Angebot freier Schulwahl und fördert das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

2. Vertragsparteien

2.1 Der Schulvertrag kommt mit dem Schulträger, einem oder beiden gesetzlichen Vertretern des Schülers (nachfolgend: „Erziehungsberechtigte“) sowie dem Schüler zustande. Sofern der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird er bei Abschluss des Schulvertrages durch die Erziehungsberechtigten vertreten.

2.2. Vollendet der Schüler nach Abschluss des Schulvertrages das 18. Lebensjahr, erhält er vom Schulträger eine Kopie des Schulvertrages. Zugleich wird der Schulträger den Schüler auffordern, die Erklärung nach Ziffer 12 persönlich abzugeben.

2.3. Haben beide Erziehungsberechtigte den Vertrag unterzeichnet, wirken Erklärungen der Schule für beide Erziehungsberechtigte, auch wenn sie nur einem gegenüber abgegeben wurden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs durch den Schüler und Fortführung des Schulvertrags gemäß Ziffer 2.2 können Erklärungen der Schule auch gegenüber dem Schüler abgegeben werden. Dies gilt auch für eine Kündigung dieses Vertrags.

3. Vertragsbeginn und Laufzeit

3.1 Die Aufnahme des Schülers in eine bestimmte Jahrgangsstufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Schüler die Bedingungen erfüllt, die für die entsprechende Jahrgangsstufe der öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg gelten.

3.2 Die Laufzeit des Schulvertrags beträgt zunächst ein volles Schuljahr; bei Eintritt in Laufe eines Schuljahres bis zum Ende des laufenden Schuljahres (unterjähriger Eintritt). Schuljahre im Sinne dieses Vertrages beginnen am 1. August und enden am 31. Juli eines jeden Jahres. Das erste Schulhalbjahr im Sinne dieses Vertrages endet am 28. Februar (im Falle eines Schaltjahres am 29. Februar) eines jeden Schuljahres.

3.3 Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres volles Schuljahr, sofern dieser Vertrag nicht von mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des ersten Schulhalbjahres oder zum Schuljahresende gekündigt wird.

3.4 Zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.3 sind der Schulträger und die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Fortführung des Schulvertrags auch der Schüler selbst berechtigt.

3.5 Abweichend von Ziff. 3.2 kann die Laufzeit auf das erste Schulhalbjahr beschränkt werden (Aufnahme auf Probe). Bei der Aufnahme auf Probe entfallen die automatische Verlängerung nach Ziff. 3.3. sowie die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nach Ziff. 3.4 des Vertrages. Die Aufnahme auf Probe kann durch den Schulträger auf das zweite Schulhalbjahr verlängert werden. Wird die Probezeit aufgehoben, finden Ziff. 3.2 bis 3.4 Anwendung; die Aufhebung bedarf der Schriftform.

3.6 Für gewählte Sonder- und Profilleistungen gelten Ziff. 3.1 bis 3.5 entsprechend; die Wahl der Sonder- und Profilleistungen erfolgt gesondert. Abweichend von Ziff. 3.3 beträgt die Kündigungsfrist für gewählte Sonder- und Profilleistungen vier (4) Monate zum Schuljahresende.

4. Anmeldegebühr; Schulgeld; Gebühren

4.1 Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag treffen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Nach Vollendung des
18. Lebensjahres des Schülers und Fortführung des Schulvertrags kann mit dem Schüler durch gesonderte Erklärung vereinbart werden, dass dieser mit den Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag haftet.

4.2 Die Erziehungsberechtigten sind zur Zahlung einer Anmeldegebühr verpflichtet. Die Höhe der Anmeldegebühr ergibt sich aus dem
Anmeldeformular und wird mit Vertragsunterzeichnung fällig.

4.3 Die Höhe des jährlichen Schulgeldes und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich ebenfalls aus dem Anmeldeformular. Monatliche Raten sind am dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Schulträgers auf Zahlung des jährlichen Schulgeldes entsteht auch bei der Vereinbarung von Ratenzahlung mit Beginn des Schuljahres in voller Höhe. Monatliche Raten sind während der gesamten Vertragsdauer, auch während unterrichtsfreier Zeiten, zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs mit einer monatlichen Rate kann der Gesamtbetrag für das jeweilige Schuljahr in voller Höhe fällig gestellt werden.

4.4 Das jährliche Schulgeld darf durch den Schulträger für jedes Folgeschuljahr jeweils um bis zu 20 % erhöht werden, ohne dass es
hierfür eines wichtigen Grundes bedürfte. Die Erhöhung darf nur erfolgen, wenn der Schulträger die Erziehungsberechtigten hierüber spätestens drei Monate vor Schuljahresende informiert.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4.6 Für Sonder- und Profilleistungen ist Abs. 1 und 3 bis 5 entsprechend anzuwenden

5. Rechte und Pflichten des Schulträgers

Der Schulträger schafft in seiner Schule die Voraussetzungen, die zum Erreichen des Schul- und Klassenziels üblicherweise erforderlich sind; insbesondere sorgt er für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Unterrichtes erfüllen.

6. Rechte und Pflichten des Schülers

6.1 Der Schüler hat das Recht auf Unterricht nach dem von der jeweils zuständigen Behörde erlassenen Bildungsplan. Im Übrigen richtet sich Versetzung und Prüfungen nach der jeweils gültigen Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport.

6.2 Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6.3 Der Schüler muss an allen Unterrichtsstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Schulpflicht.

6.4 Eine Erkrankung ist dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von drei Tagen abzugeben. Die Erziehungsberechtigtentragen dafür Sorge, dass der Schüler am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt. Sie sind verpflichtet, den Schüler für den Schulbesuch in gehöriger Weise auszustatten.

6.5 Der Schüler ist verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt die jeweils gültige Haus- und Schulordnung zu beachten. Die derzeit gültige Fassung der Hausordnung und der Schulordnung sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Die Schule ist jederzeit zur Änderung der Haus- und Schulordnung berechtigt. Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten und dem Schüler gesondert mitgeteilt.

7. Haftung; Versicherung

7.1 Die Haftung des Schulträgers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schulträger haftet nicht für Diebstähle auf dem Schulgelände.

7.2 Der Schüler ist durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg oder auf dem Weg von der Schule an einen Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.

7.3 Die Haftung des Schülers richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten haften für ein Verschulden des Schülers wie für eigenes Verschulden.

8. Rücktritt

8.1 Die Erziehungsberechtigten sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Schulvertrags, längstens jedoch bis 7 Tage vor dem auf den Vertragsschluss folgenden 01.08. eines Jahres zum Rücktritt berechtigt. Das Rücktrittsrecht nach S. 1 besteht nicht bei unterjährigem Eintritt.

8.2 Weitere Rücktrittsrechte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.3 Die Anmeldegebühr wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet.

9. Außerordentliche Kündigung

9.1 Der Schulträger ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine Klassenstärke von 14 Schülern zu Beginn eines Schuljahres nicht erreicht wird. Die Kündigung muss bis zum 31.
Juli des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

9.2 Darüber hinaus kann dieser Schulvertrag nur dann außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht zuzumuten ist, weiterhin an dem Vertrag festzuhalten. Dies ist für den Schulträge insbesondere, aber nicht ausschließlich, dann der Fall, wenn

a) sich der Schüler in einen Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen des Schulträgers stellt oder sein Verhalten im Umgang mit den Mitschülern oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt;

b) der Schüler den Schulbetrieb durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten insgesamt unzumutbar beeinträchtigt;

c) der Schüler schwerwiegend gegen die jeweils geltende Schul- und Hausordnung oder gegen diesen Vertrag verstößt;

d) der Schüler Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt, verbraucht, einer anderen Gelegenheit zum Verbrauch verschafft oder gewährt oder mit Betäubungsmitteln Handel treibt;

e) der Schüler während des Schulbetriebs Alkohol konsumiert;

f) der Schüler Waffen bei sich führt;

g) der Schüler andere Mitschüler sexuell belästigt;

h) der Schüler wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder wegen eines Verbrechens oder wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt ist;

i) das außerschulische Verhalten des Schülers die Interessen des Schulträgers schädigt;

j) sich die Erziehungsberechtigen mit der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Schulgeldes in Höhe von zwei monatlichen Raten in Verzug befinden.

9.3 Besteht der wichtige Grund bei einer gegenüber dem Schulträger ausgesprochenen Kündigung in der Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag, ist diese außerordentliche fristlose Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

9.4 Die außerordentliche fristlose Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

9.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung ist das Schulgeld für den Monat, in dem die Kündigung wirksam wird, voll zu entrichten.

10. Automatische Beendigung des Schulvertrages

Dieser Schulvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres bzw. Schuljahres, in welchem der Schüler das angestrebte Ausbildungsziel erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Prüfung oder Schulveranstaltung.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz – Grundverordnung (DS-GVO). Einzelheiten können Sie den „Hinweisen zum Datenschutz - Schulen“ entnehmen, die dem Schüler und/oder den Erziehungsberechtigten übergeben werden.

12. Änderungsvorbehalt, Schlussbestimmungen

12.1 Der Schulträger ist berechtigt, einzelne Bestimmungen des Vertrages einseitig zu ändern, wenn dies für den Schulträger aufgrund seiner besonderen staatlichen Finanzierungssituation aus triftigen, wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, die Interessen des Vertragspartners nicht überwiegen und der Schulträger die Änderung dem Vertragspartner jedenfalls zwei (2) Wochen vor Ablauf des
Schuljahres angezeigt hat.

12.2 Änderungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.