besonder­heiten

Kolping Schulen Fellbach

Entdecken, was in dir steckt – unsere AGs und Zusatzangebote

Lernen hört bei uns nicht nach der letzten Unterrichtsstunde auf – im Gegenteil: Mit unseren vielfältigen Arbeitsgemeinschaften und Zusatzprogrammen möchten wir unseren Schüler:innen Raum geben, Neues auszuprobieren, Interessen zu vertiefen und wichtige Fähigkeiten fürs Leben zu entwickeln.

AGs – von Altgriechisch bis Achtsamkeit

Ob Sprachentdecker*in, Musikfreund*in oder Denksportler*in – bei uns findet jede*r das passende Angebot. Du möchtest Spanisch sprechen wie im Urlaub oder dich auf eine Reise ins Altgriechische wagen? Du liebst es zu singen oder willst Schach von Grund auf lernen? Oder suchst du nach innerer Ruhe und Konzentration im Alltag? Unsere AGs bieten dir vielfältige Möglichkeiten:

Spanisch AG

Sprache, Spiele, Projekte

Altgriechisch AG

Sprache, Geschichte, Graecum

Chor

gemeinsam singen, mutig sein

Achtsamkeit

runterkommen, fokussieren, durchstarten

Schach AG

vom Anfänger bis zum Turnierprofi

SpeziClub (Realschule)

Unser besonderes Zusatzangebot
Ein besonderes Highlight unserer Schule ist der SpeziClub, ein 90-minütiges Zusatzangebot, das individuell gewählt werden kann. Hier hast du die Möglichkeit, wichtige Basiskompetenzen in Bereichen wie digitale Medien, Sprachförderung oder Mathematik zu stärken.

Darüber hinaus gibt es Angebote zur Schülergesundheit und Stressbewältigung, darunter Sport- und Entspannungskurse. Auch Themen wie Demokratiebildung und Eigenverantwortung spielen eine wichtige Rolle, etwa durch Schülerprojekte und soziale Initiativen.

Der SpeziClub bietet dir die Gelegenheit, deine Interessen gezielt zu vertiefen und wertvolle Zukunftskompetenzen zu entwickeln.

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Darüber hinaus gibt es Angebote zur Schülergesundheit und Stressbewältigung, darunter Sport- und Entspannungskurse. Auch Themen wie Demokratiebildung und Eigenverantwortung spielen eine wichtige Rolle, etwa durch Schülerprojekte und soziale Initiativen.

Der SpeziClub bietet dir die Gelegenheit, deine Interessen gezielt zu vertiefen und wertvolle Zukunftskompetenzen zu entwickeln.

Kolping Skills (Gymnasium)

Mit unserem Programm Kolping Skills bereiten wir dich auf das Leben vor – Schritt für Schritt:

Klasse 5
Mehr Sicherheit in Deutsch, Mathe und Englisch – für einen guten Start.

Klasse 6–10
Jedes Jahr zwei spannende Wahlkurse – von English Club über Glückscoaching bis zu Programmieren oder Trendsport.

Klasse 11

  • Fit für die Oberstufe: wissenschaftliches Arbeiten, Kurswahl, Studieninfotag
  • Fit fürs Leben: Bewerbertraining, erste Wohnung, Finanzwissen
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Klasse 5
Mehr Sicherheit in Deutsch, Mathe und Englisch – für einen guten Start.

Klasse 6–10
Jedes Jahr zwei spannende Wahlkurse – von English Club über Glückscoaching bis zu Programmieren oder Trendsport.

Klasse 11

  • Fit für die Oberstufe: wissenschaftliches Arbeiten, Kurswahl, Studieninfotag
  • Fit fürs Leben: Bewerbertraining, erste Wohnung, Finanzwissen

Egal ob Realschule oder Gymnasium: Unsere Zusatzangebote machen Schule lebendig und individuell. Hier darfst du wachsen – mit Kopf, Herz und Neugier.

Bitte beachten: Die AGs/ Kurse können von Jahr zu Jahr variieren – je nach Interessenlage und Möglichkeiten vor Ort.

Schulsozial­arbeit

Persönlich, präsent, professionell

An den Kolping Schulen Fellbach ist Schulsozialarbeit mehr als ein Angebot – sie ist ein fester Teil unseres Schulalltags und trägt entscheidend dazu bei, dass sich unsere Schüler*innen sicher, gesehen und gestärkt fühlen.

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Unser engagiertes Team der Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg, unterstützt in schwierigen Situationen und schafft Raum für Entwicklung – empathisch, verlässlich und immer ansprechbar. Dabei arbeiten wir eng mit Eltern, Lehrkräften und externen Partnern zusammen.

Unsere Schulsozialarbeit ist nicht nur gut aufgestellt – sie ist aktiver Bestandteil unseres Schulkonzepts und wirkt auf mehreren Ebenen gleichzeitig:

Einzelfallhilfe: Vertrauliche Gespräche, individuelle Beratung und Krisenbegleitung für Schüler*innen
Elternarbeit: Beratung und Unterstützung bei schulischen und familiären Themen
Lehrkräfte-Begleitung: Kollegiale Beratung und gemeinsamer Blick auf Herausforderungen
Prävention & Projekte: Von Anti-Mobbing über Medienscouts bis zu Sozialtrainings – unser Team ist ideenreich und professionell
Gemeinschaft gestalten: Pausenangebote, Freizeitaktionen, Schülermentoren-Programme, offene Türen
Vernetzung: Enge Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Beratungsstellen und kommunalen Partnern

Was uns wirklich auszeichnet: Unser Team ist sichtbar, greifbar und aktiv – im Alltag präsent und bei allen Schulentwicklungsprozessen eingebunden.

Studien zeigen: Schulsozialarbeit verbessert nachweislich das Schulklima, reduziert Fehlzeiten und stärkt das Miteinander. Und das erleben auch wir: Unser SSA-Team trägt spürbar zu einer positiven Schulkultur bei, in der Vertrauen, Offenheit und gegenseitiger Respekt gelebt werden.

Berufs­orientierung

Die Berufsorientierung (BO) ist ein zentraler Bestandteil im schulischen Alltag der Kolping Schulen Fellbach. Sie soll Schülerinnen und Schüler frühzeitig auf den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Beruf vorbereiten. Sie stärkt die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler und fördert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ihren Wunschberuf.

Ziele
Schulische BO
Erfahrungen
Partner

Ziele der Berufsorientierung

Frühzeitige Orientierung: Schülerinnen und Schüler sollen ihre Interessen, Stärken und beruflichen Möglichkeiten kennenlernen.

Praxisnahe Vorbereitung: Einblicke in die Arbeitswelt durch Praktika und Projekte.

Individuelle Förderung: Unterstützung bei der Wahl zwischen Ausbildung, Studium oder anderen Bildungswegen.

Verbesserung der Ausbildungsreife: Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Eigenverantwortung.

 

Schulische Berufsorientierung

  • Unterrichtseinheiten zur Berufsorientierung
  • Berufsorientierung als fächerübergreifendes Konzept
  • Bewerbungstraining
  • Stärken- und Schwächenanalyse
  • Berufsinteressenstests
  • Reflexion eigener Fähigkeiten und Interessen

 

Praktische Erfahrungen

  • Betriebspraktika: Einblicke in verschiedene Berufsfelder, BORS und BOGY
  • Berufsfelderkundungen: Besuche in Betrieben, um Tätigkeiten kennenzulernen
  • Projekte mit Unternehmen: Zusammenarbeit mit Betrieben für praxisnahe Erfahrungen
  • Freiwillige Ferienpraktika: Zusätzliche Möglichkeiten zur Orientierung
  • BiZ Besuch bei der Agentur für Arbeit Waiblingen.
  • Coaching und Assessment-Center-Übungen
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken

Zusammenarbeit mit externen Partnern

  • Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbänden
  • Berufsmessen und Informationsveranstaltungen, Hausmesse
  • Teilnahme an Programmen wie „Girls’ Day“, „Boys’ Day“ oder „Tag der offenen Tür“ in Betrieben
  • Individuelle Berufsberatung durch Lehrkräfte und Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit
  • Elternseminare
  • Studienbotschafter
  • Besuch von verschiedenen Messen
  • BEST-Seminar
  • Teilnahme am Studieninfotag
  • MINT-Truck
Interesse geweckt?

Unsere Kooperationen

Die Kolping Schulen Fellbach sind mehr als ein Ort des Lernens – sie sind ein Ort, an dem Talente wachsen. Gemeinsam mit starken Partnern aus Sport und Kultur begleiten wir junge Menschen auf ihrem schulischen und persönlichen Weg.

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Besonders stolz sind wir darauf, offizielle Partnerschule des VfB Stuttgart zu sein. Nachwuchsfußballer erhalten bei uns die Möglichkeit, Schule und Leistungssport optimal zu verbinden – mit individuell angepassten Stundenplänen, gezielter Lernbegleitung und enger Abstimmung mit dem Verein.

Doch nicht nur im Fußball fördern wir junge Talente

  • TVB 1898 Stuttgart (Handball) – Wir unterstützen Nachwuchs-Handballer*innen dabei, Schule und Sport erfolgreich zu vereinen.
  • Stuttgarter Kickers – Auch hier sind wir Partner für junge Fußballer*innen, die sportlich und schulisch durchstarten wollen.
  • Staatstheater Stuttgart – Kreative Förderung für Schüler*innen, die sich in Kunst und Theater entfalten möchten.

Ob auf dem Spielfeld, der Bühne oder im Klassenzimmer – wir schaffen die besten Voraussetzungen, damit jede*r sein Talent entfalten kann. Denn Lernen und Leidenschaft gehören zusammen.

Gemeinsam unterwegs
– Lernen über Grenzen hinweg

Lernen hört nicht an den Schultoren auf – gemeinsame Erlebnisse und Entdeckungen in Deutschland und im Ausland sind ein zentraler Bestandteil unseres Schulkonzepts. Unsere Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, auf spannenden Exkursionen, Austauschprogrammen und Studienfahrten nicht nur neue Orte zu entdecken, sondern auch internationale Erfahrungen zu sammeln.

Klassen 5 bis 10: Die Welt entdecken – Schritt für Schritt

Von den ersten Kennenlerntagen bis zu den ersten Reisen ins Ausland – ab Klasse 5 fördern wir Teamgeist, interkulturelle Begegnungen und Neugier auf die Welt.

  • Natur & Teamgeist – Wandertage, Wintersporttage, Bodenseefahrt und Sozialtrainings fördern den Zusammenhalt und die persönliche Entwicklung.
  • England-Fahrt – Ein Highlight in Klasse 8: Die Schülerinnen und Schüler tauchen in die britische Kultur ein, verbessern spielerisch ihr Englisch und erleben London hautnah.
  • Paris & Rom – Kultur, Geschichte und Sprache verschmelzen bei unseren Fahrten nach Frankreich und Italien in den Klassen 10 /11.
  • Spanien-Reise – Schülerinnen und Schüler mit Spanisch als Fremdsprache erleben die Sprache und Kultur in Valencia.
Oberstufe, Klassen 11 bis 13: Internationale Horizonte erweitern

In der Oberstufe stehen intensive kulturelle und internationale Erlebnisse im Mittelpunkt.

  • Studienfahrten durch Europa – Ob Berlin, Wien, Barcelona, Dublin, Prag oder London – unsere Schülerinnen und Schüler erleben Geschichte, Kultur und das moderne Leben der Metropolen aus erster Hand.
  • China-Austausch – Ein besonderes Highlight: Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben die Möglichkeit China zu entdecken und den Alltag einer ganz anderen Kultur kennenzulernen.
  • Geschichts-Studienfahrten – Krakau oder Flandern – intensive Auseinandersetzung mit Geschichte und Erinnerungskultur.
  • Berufs- und Studienorientierung – Besuche an Hochschulen, in Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen helfen den Schülerinnen und Schülern, ihren eigenen Weg in die Zukunft zu finden.

Unsere internationalen Fahrten bieten unvergessliche Erlebnisse, stärken Sprachkompetenzen, fördern interkulturelles Verständnis und erweitern den persönlichen Horizont.

Lernen kennt keine Grenzen – unsere Schülerinnen und Schüler erleben die Welt!

Unsere Räume

zum Lernen, Leben und Wohlfühlen

Unsere Schule bietet mehr als Klassenzimmer. Helle, moderne Räume schaffen eine Umgebung, in der Lernen gelingt und Gemeinschaft gelebt wird. Ob Klassenzimmer, Fachräume, Rückzugsorte, Bewegungsflächen oder die neue Mensa (Fertigstellung 25/26) – bei uns gibt es Platz für Konzentration, Kreativität und Miteinander.

Weil wir wissen: Wer sich wohlfühlt, kann sein Potenzial entfalten.

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An unserem Schulcampus ist Bewegung ein fester Bestandteil des Alltags. Dabei nutzen wir attraktive Sportstätten, die mehr bieten als üblich.

In unserer hellen, geräumigen und modern ausgestatteten Sporthalle am Schulcampus haben unsere Schüler*innen viel Platz für abwechslungsreichen Sportunterricht.

Ein besonderes Highlight ist unsere Kolping-Sporthalle im Soccer Olymp. Hier wird Schulsport zum echten Erlebnis – mit Spielfeldfeeling und jeder Menge Motivation.

Und beim Schwimmen? Da geht’s ins F3 Erlebnisbad! Dort lernen unsere Schüler*innen das sichere Schwimmen, ziehen Bahnen oder haben einfach Spaß im Wasser – in einem Umfeld, das motiviert und Vertrauen schafft.

Digitale Ausstattung

Lernen mit modernen Werkzeugen

Die digitale Ausstattung ist ein fester Bestandteil des Unterrichts. Je nach Schulart (ab Klasse 7, 8 oder 9) und Lernphase arbeiten unsere Schüler*innen mit iPads, Convertibles oder Laptops, die ihnen für den Einsatz im Schulalltag von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

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Alle Geräte sind zentral durch die Schule verwaltet, wodurch ein sicherer und sinnvoller Einsatz im Unterricht gewährleistet ist. Funktionen, die vom Lernen ablenken – wie Filme, Spiele oder private Chats – können gezielt eingeschränkt werden. So schaffen wir eine verlässliche und geschützte digitale Lernumgebung. Die Geräte sind mit einer Windows 365 Schullizenz ausgestattet, die Zugriff auf Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote in Online- und Desktopversion.

Zum Einstieg in die digitale Arbeit erhalten alle Schüler*innen eine Einführung in den Umgang mit den Geräten sowie die wichtigsten Regeln zur verantwortungsvollen Mediennutzung. Je nach Profil oder Fachrichtung kommen zusätzlich spezielle Anwendungen und Programme zum Einsatz, die in der Schule aktiv eingeübt werden. Unsere Lehrkräfte unterstützen das digitale Lernen durch passgenaue Materialien, digitale Aufgabenformate und vielfältige Tools. In vielen Fächern werden Klassenarbeiten, Projekte und Rückmeldungen bereits digital abgewickelt. Besonderen Wert legen wir auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen, die über das Schulische hinausreichen – etwa der sichere Umgang mit Office-Anwendungen, strukturierte Online-Arbeit oder der reflektierte Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein zuverlässiger IT-Support, sowohl vor Ort als auch digital, sorgt dafür, dass der Schulalltag technisch reibungslos funktioniert. Unser Anspruch: Digitale Bildung muss sinnvoll, sicher und zukunftsorientiert sein – damit unsere Schüler*innen bestens vorbereitet sind.

SCHULE GEHT AUCH

ANDERS

Schulvertrags­bedingungen

1. Zielsetzung der Schule

Die privat geführten Schulen des Schulträgers dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der öffentlichen Aufgabe, als Ersatzschule das Schulwesen des Landes zu bereichern. Die Schule ergänzt das Angebot freier Schulwahl und fördert das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

2. Vertragsparteien

2.1 Der Schulvertrag kommt mit dem Schulträger, einem oder beiden gesetzlichen Vertretern des Schülers (nachfolgend: „Erziehungsberechtigte“) sowie dem Schüler zustande. Sofern der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird er bei Abschluss des Schulvertrages durch die Erziehungsberechtigten vertreten.

2.2. Vollendet der Schüler nach Abschluss des Schulvertrages das 18. Lebensjahr, erhält er vom Schulträger eine Kopie des Schulvertrages. Zugleich wird der Schulträger den Schüler auffordern, die Erklärung nach Ziffer 12 persönlich abzugeben.

2.3. Haben beide Erziehungsberechtigte den Vertrag unterzeichnet, wirken Erklärungen der Schule für beide Erziehungsberechtigte, auch wenn sie nur einem gegenüber abgegeben wurden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs durch den Schüler und Fortführung des Schulvertrags gemäß Ziffer 2.2 können Erklärungen der Schule auch gegenüber dem Schüler abgegeben werden. Dies gilt auch für eine Kündigung dieses Vertrags.

3. Vertragsbeginn und Laufzeit

3.1 Die Aufnahme des Schülers in eine bestimmte Jahrgangsstufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Schüler die Bedingungen erfüllt, die für die entsprechende Jahrgangsstufe der öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg gelten.

3.2 Die Laufzeit des Schulvertrags beträgt zunächst ein volles Schuljahr; bei Eintritt in Laufe eines Schuljahres bis zum Ende des laufenden Schuljahres (unterjähriger Eintritt). Schuljahre im Sinne dieses Vertrages beginnen am 1. August und enden am 31. Juli eines jeden Jahres. Das erste Schulhalbjahr im Sinne dieses Vertrages endet am 28. Februar (im Falle eines Schaltjahres am 29. Februar) eines jeden Schuljahres.

3.3 Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres volles Schuljahr, sofern dieser Vertrag nicht von mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des ersten Schulhalbjahres oder zum Schuljahresende gekündigt wird.

3.4 Zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.3 sind der Schulträger und die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Fortführung des Schulvertrags auch der Schüler selbst berechtigt.

3.5 Abweichend von Ziff. 3.2 kann die Laufzeit auf das erste Schulhalbjahr beschränkt werden (Aufnahme auf Probe). Bei der Aufnahme auf Probe entfallen die automatische Verlängerung nach Ziff. 3.3. sowie die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nach Ziff. 3.4 des Vertrages. Die Aufnahme auf Probe kann durch den Schulträger auf das zweite Schulhalbjahr verlängert werden. Wird die Probezeit aufgehoben, finden Ziff. 3.2 bis 3.4 Anwendung; die Aufhebung bedarf der Schriftform.

3.6 Für gewählte Sonder- und Profilleistungen gelten Ziff. 3.1 bis 3.5 entsprechend; die Wahl der Sonder- und Profilleistungen erfolgt gesondert. Abweichend von Ziff. 3.3 beträgt die Kündigungsfrist für gewählte Sonder- und Profilleistungen vier (4) Monate zum Schuljahresende.

4. Anmeldegebühr; Schulgeld; Gebühren

4.1 Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag treffen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Nach Vollendung des
18. Lebensjahres des Schülers und Fortführung des Schulvertrags kann mit dem Schüler durch gesonderte Erklärung vereinbart werden, dass dieser mit den Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag haftet.

4.2 Die Erziehungsberechtigten sind zur Zahlung einer Anmeldegebühr verpflichtet. Die Höhe der Anmeldegebühr ergibt sich aus dem
Anmeldeformular und wird mit Vertragsunterzeichnung fällig.

4.3 Die Höhe des jährlichen Schulgeldes und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich ebenfalls aus dem Anmeldeformular. Monatliche Raten sind am dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Schulträgers auf Zahlung des jährlichen Schulgeldes entsteht auch bei der Vereinbarung von Ratenzahlung mit Beginn des Schuljahres in voller Höhe. Monatliche Raten sind während der gesamten Vertragsdauer, auch während unterrichtsfreier Zeiten, zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs mit einer monatlichen Rate kann der Gesamtbetrag für das jeweilige Schuljahr in voller Höhe fällig gestellt werden.

4.4 Das jährliche Schulgeld darf durch den Schulträger für jedes Folgeschuljahr jeweils um bis zu 20 % erhöht werden, ohne dass es
hierfür eines wichtigen Grundes bedürfte. Die Erhöhung darf nur erfolgen, wenn der Schulträger die Erziehungsberechtigten hierüber spätestens drei Monate vor Schuljahresende informiert.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4.6 Für Sonder- und Profilleistungen ist Abs. 1 und 3 bis 5 entsprechend anzuwenden

5. Rechte und Pflichten des Schulträgers

Der Schulträger schafft in seiner Schule die Voraussetzungen, die zum Erreichen des Schul- und Klassenziels üblicherweise erforderlich sind; insbesondere sorgt er für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Unterrichtes erfüllen.

6. Rechte und Pflichten des Schülers

6.1 Der Schüler hat das Recht auf Unterricht nach dem von der jeweils zuständigen Behörde erlassenen Bildungsplan. Im Übrigen richtet sich Versetzung und Prüfungen nach der jeweils gültigen Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport.

6.2 Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6.3 Der Schüler muss an allen Unterrichtsstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Schulpflicht.

6.4 Eine Erkrankung ist dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von drei Tagen abzugeben. Die Erziehungsberechtigtentragen dafür Sorge, dass der Schüler am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt. Sie sind verpflichtet, den Schüler für den Schulbesuch in gehöriger Weise auszustatten.

6.5 Der Schüler ist verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt die jeweils gültige Haus- und Schulordnung zu beachten. Die derzeit gültige Fassung der Hausordnung und der Schulordnung sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Die Schule ist jederzeit zur Änderung der Haus- und Schulordnung berechtigt. Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten und dem Schüler gesondert mitgeteilt.

7. Haftung; Versicherung

7.1 Die Haftung des Schulträgers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schulträger haftet nicht für Diebstähle auf dem Schulgelände.

7.2 Der Schüler ist durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg oder auf dem Weg von der Schule an einen Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.

7.3 Die Haftung des Schülers richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten haften für ein Verschulden des Schülers wie für eigenes Verschulden.

8. Rücktritt

8.1 Die Erziehungsberechtigten sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Schulvertrags, längstens jedoch bis 7 Tage vor dem auf den Vertragsschluss folgenden 01.08. eines Jahres zum Rücktritt berechtigt. Das Rücktrittsrecht nach S. 1 besteht nicht bei unterjährigem Eintritt.

8.2 Weitere Rücktrittsrechte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.3 Die Anmeldegebühr wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet.

9. Außerordentliche Kündigung

9.1 Der Schulträger ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine Klassenstärke von 14 Schülern zu Beginn eines Schuljahres nicht erreicht wird. Die Kündigung muss bis zum 31.
Juli des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

9.2 Darüber hinaus kann dieser Schulvertrag nur dann außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht zuzumuten ist, weiterhin an dem Vertrag festzuhalten. Dies ist für den Schulträge insbesondere, aber nicht ausschließlich, dann der Fall, wenn

a) sich der Schüler in einen Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen des Schulträgers stellt oder sein Verhalten im Umgang mit den Mitschülern oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt;

b) der Schüler den Schulbetrieb durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten insgesamt unzumutbar beeinträchtigt;

c) der Schüler schwerwiegend gegen die jeweils geltende Schul- und Hausordnung oder gegen diesen Vertrag verstößt;

d) der Schüler Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt, verbraucht, einer anderen Gelegenheit zum Verbrauch verschafft oder gewährt oder mit Betäubungsmitteln Handel treibt;

e) der Schüler während des Schulbetriebs Alkohol konsumiert;

f) der Schüler Waffen bei sich führt;

g) der Schüler andere Mitschüler sexuell belästigt;

h) der Schüler wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder wegen eines Verbrechens oder wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt ist;

i) das außerschulische Verhalten des Schülers die Interessen des Schulträgers schädigt;

j) sich die Erziehungsberechtigen mit der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Schulgeldes in Höhe von zwei monatlichen Raten in Verzug befinden.

9.3 Besteht der wichtige Grund bei einer gegenüber dem Schulträger ausgesprochenen Kündigung in der Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag, ist diese außerordentliche fristlose Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

9.4 Die außerordentliche fristlose Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

9.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung ist das Schulgeld für den Monat, in dem die Kündigung wirksam wird, voll zu entrichten.

10. Automatische Beendigung des Schulvertrages

Dieser Schulvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres bzw. Schuljahres, in welchem der Schüler das angestrebte Ausbildungsziel erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Prüfung oder Schulveranstaltung.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz – Grundverordnung (DS-GVO). Einzelheiten können Sie den „Hinweisen zum Datenschutz - Schulen“ entnehmen, die dem Schüler und/oder den Erziehungsberechtigten übergeben werden.

12. Änderungsvorbehalt, Schlussbestimmungen

12.1 Der Schulträger ist berechtigt, einzelne Bestimmungen des Vertrages einseitig zu ändern, wenn dies für den Schulträger aufgrund seiner besonderen staatlichen Finanzierungssituation aus triftigen, wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, die Interessen des Vertragspartners nicht überwiegen und der Schulträger die Änderung dem Vertragspartner jedenfalls zwei (2) Wochen vor Ablauf des
Schuljahres angezeigt hat.

12.2 Änderungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.